GOÄ


           Die Abrechnung erfolgt stets nach GOÄ.

 

 

 

AUSNAHMEN bei der Psychotherapie für KASSENPATIENTEN:

In begründeten Ausnahmefällen sind manche gesetzlichen Krankenkassen - unter bestimmten Voraussetzungen - ausnahmsweise bereit, im Kostenerstattungsverfahren den anteiligen Kassensatz für die Psychotherapie zu erstatten.-

 

 

Sinnvoll ist es vor Kontaktaufnehme mit mir, sich vorher bereits bei Ihrer GKV zu erkundigen unter welchen Voraussetzungen sie bereit sein könnten, in IHREM individuellen Einzelfall eine Zusage zu erteilen.

 

In der Regel kann dies der Fall sein, wenn Sie die folgenden 2 Voraussetzungen erfüllen:

1. Notwendigkeitsbescheinigung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt wie Neurologen und Psychiater.
2. Nachweis über die Dauer der  Wartezeiten anderer Therapeuten, ggf. mit der Begründung, warum SIE nicht so lange warten können.